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PV-Info 7, Juli 2015, Seite 21

Keine Fortzahlung eines kollektivvertraglichen Krankenentgelts bei Arbeitgeberkündigung während eines Krankenstands

Thomas Rauch

Der Entgeltfortzahlungsanspruch eines während eines Krankenstands gekündigten Arbeitnehmers besteht entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Sieht ein Kollektivvertrag den Anspruch auf ein zusätzliches Krankenentgelt vor, findet ein solcher Anspruch über den Kündigungstermin hinaus keine gesetzliche Deckung ().

Gesetzliche Grundlagen

Ein Arbeitsverhältnis kann auch während eines Krankenstands vom Arbeitgeber gekündigt werden. Diesfalls behält aber der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Fortzahlung des Krankenentgelts für die gesetzlich geregelte Dauer („für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer“; vgl § 9 Abs 1 AngG und § 5 EFZG).

Das Arbeitsverhältnis endet zwar mit dem Kündigungstermin, der Anspruch auf Krankenentgeltzahlung durch den Arbeitgeber wird jedoch erst mit der Ausschöpfung des gesetzlichen Anspruchs oder mit dem bereits zuvor erfolgenden Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit des gekündigten Arbeitnehmers beendet. Allfällige Ansprüche wie eine Vergütung für den unverbrauchten Urlaub (Ersatzleistung) sowie eine Abfertigung alt sind mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses abzurechnen. Der Krankenstand kann dahe...

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