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EU-Kommission: Kommission fordert Österreich auf, seine Bestimmungen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Folgerechten für Kunstwerke zu ändern
Die Kommission hat Österreich mit ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme (Art 258 AEUV) vom (Nr 20134148) aufgefordert, seine Bestimmungen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Folgerechten für Kunstwerke zu ändern. Folgerechte stellen ein Urheberrecht dar, das es einem Künstler beim Weiterverkauf eines Kunstwerks erlaubt, einen Prozentsatz des Verkaufspreises zu erlösen. In Österreich ist der Weiterverkauf von Kunstwerken umsatzsteuerpflichtig. Da es keine wie auch immer geartete Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Künstler gibt, ist die Kommission der Auffassung, dass eine derartige Bestimmung Art 2 MwStSyst-RL widerspricht. Dies komme im Urteil des EuGH in der Rechtssache Tolsma () zum Ausdruck, in dem der EuGH feststellte, dass die Dienstleistung nur steuerpflichtig ist, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht. Am wurde Österreich ein erstes diesbezügliches Aufforderungsschreiben übermittelt. Die nunmehrige Aufforderung vom ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, den Gerichts...