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PV-Info 7, Juli 2015, Seite 7

Konkretisierungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings durch die LSDB-Richtlinien 2015 des Sozialministeriums (Teil II)

Irina Prinz

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat aus Anlass der seit in Kraft stehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung (siehe ausführlich Prinz, Neuerungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings, PV-Info 1/2015, Seite 8 ff) zu den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines neu mitgeteilten Erlasses (Stand: Mai 2015) Stellung genommen. Diese sogenannten LSDB-Richtlinien 2015 (BMASK-462.203/0006-VII/B/9/2015) sind rechtlich nicht bindend, stellen jedoch in Hinblick auf die dadurch bezweckte einheitliche bundesweite Vollziehung durch die zuständigen Behörden einen wichtigen Auslegungsbehelf für die Praxis dar.

Vorbemerkung

Teil I des Beitrags (Prinz, PV-Info 6/2015, Seite 11 ff) konzentrierte sich auf jene Aussagen in den LSDB-Richtlinien 2015 (LSDB-RL 2015), welche die in Österreich versicherten Arbeitnehmer (und seit auch die nicht in Österreich versicherten Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich) und damit den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherungsträger für die Entgeltkontrolle betreffen.

Teil II des Beitrags stellt nunmehr die Aussagen der LSDB-RL 2015 zu den nach Österreich entsand...

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