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News zur Steuerreform
Am wurde die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 (RV 684 BlgNR 25. GP) mit folgenden personalverrechnungsrelevanten Änderungen im Ministerrat beschlossen:
Antragslose Steuerveranlagung, sofern
–vom Steuerpflichtigen bis Ende Juni des Folgejahres keine Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr eingereicht wurde,
–ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen,
–sich aufgrund der Steuerberechnung eine Gutschrift ergibt und
–der Arbeitnehmer dem Finanzamt seine Kontonummer zur Rückerstattung des Guthabens bekannt gegeben hat.
Ausweitung der Steuer- und Beitragsfreiheit von Firmenrabatten auf mit dem Arbeitgeber konzernverbundene Unternehmen.
Firmenrabatte in Höhe von maximal 20 % (laut Ministerialentwurf: 10 %) bzw 1.000 € (laut Ministerialentwurf: 500 €) pro Jahr.
Konkrete Befreiungsbestimmung für Reiseaufwandsentschädigungen, die vom Arbeitgeber an freigestellte Betriebsratsmitglieder gewährt werden.
Zeitgemäße Anpassung der Befreiungsbestimmung für Gutscheine für Mahlzeiten auf den Konsum „in einer Gaststätte“, die nunmehr nicht mehr „nahe gelegen“ sein muss.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.