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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
die Berechnung von Ausfallsentgelten ist ein Evergreen-Thema der Personalverrechnung, gerade jetzt in den Sommermonaten. Thomas Rauch zeigt, dass der Wahl des Beobachtungszeitraums für die Berechnung von Ausfallsschnittentgelten besondere Bedeutung zukommt und oft der Jahreszeitraum dem Erfordernis der Kontinuität am besten Rechnung trägt. Thomas Rauch erläutert Ihnen auch die Sicht des OGH, dass bei Arbeitgeberkündigung zusätzliche kollektivvertragliche Krankenentgeltansprüche im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenentgeltfortzahlung nicht über das arbeitsrechtliche Ende hinaus zu leisten sind.
Wenn Sie diese Ausgabe der PV-Info in Händen halten, dann ist sie vielleicht schon beschlossen, die große Steuerreform. Momentan kann ich Sie nur darüber informieren, welche Änderungen sich im Zuge der regierungsinternen Entscheidungsbildung in der Regierungsvorlage gegenüber der Ministerialvorlage ergeben haben.
Tanken Sie viel sommerliche Kraft, bevor die Umsetzung der Steuerreform auf Sie zukommt.