Praxisleitfaden Forschungsprämie
1. Aufl. 2021
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S. 92. Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung
Für F&E-Aufwendungen kann eine Forschungsprämie in Höhe von derzeit 14 % der begünstigten Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche F&E als auch eine in Auftrag gegebene F&E. Inhaltlich muss es sich dabei um F&E iSd § 108c EStG und der dazu ergangenen Forschungsprämienverordnung (FPr-VO) handeln.
§ 108c Abs 1 EStG definiert die Voraussetzungen einer Forschungsprämie wie folgt:
Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14 % der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebseinnahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.
Für die Geltendmachung der eigenbetrieblichen F&E sind neben materiellen Voraussetzungen auch einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen.
2.1. Formelle Voraussetzungen
2.1.1. Anspruchsberechtigte
Persönlich anspruchsberechtigt ist der Steuerpflichtige, der im eigenen Betrieb F&E vornimmt (eigenbetriebliche Forschung und Entwick...