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Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Freiwillige Weiterversicherung trotz Pflichtversicherung in einem anderen Staat
Vor allem für längerfristige Entsendungen besteht ab die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung in Österreich, auch wenn eine gesetzliche Pensionsversicherungspflicht in einem anderen Mitgliedstaat besteht, sofern die Entsendung in den Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 oder eines Abkommens über soziale Sicherheit fällt. Voraussetzung ist, dass vor dieser Weiterversicherung eine 12-monatige Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Österreich bestanden hat (§§ 8c, 8d und 9l Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz [SV-EG] idF BGBl I 2015/162, ausgegeben am ). Die Weiterversicherung ist ab auch möglich, wenn der Entsendete schon vor dem aus der österreichischen Pensionsversicherung ausgeschieden ist, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Neues Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Australien
Mit wurde ein neues Sozialversicherungsabkommen mit...