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SWI 1, Jänner 2018, Seite 45

KESt-Erstattung bei grenzüberschreitender Liquidation

Bei der Auszahlung des Liquidationserlöses einer inländischen Kapitalgesellschaft an einen ausländischen Anteilseigner ist in Deutschland (wie in Österreich) ein KESt-Abzug vorgesehen. Gassmann (PIStB 2017, 334 ff) berichtet, dass nach der Praxis der deutschen Finanzverwaltung nur eine Erstattung nach DBA-Recht gewährt werde, und führt dagegen ins Treffen, dass es sich bei Liquidationserlösen um Gewinnausschüttungen nach der Mutter-Tochter-RL handle und daher eine KESt-Erstattung auch unter Berufung auf Unionsrecht zulässig sei. Nach der österreichischen Verwaltungspraxis kann bereits durch eine Berufung auf DBA-Recht regelmäßig eine vollständige KESt-Erstattung erreicht werden, weil Österreich Liquidationserlöse als Veräußerungsgewinne (Art 13 OECD-MA) und nicht als Dividenden (Art 10 OECD-MA) qualifiziert. Die Berufung auf Unionsrecht, konkret auf § 94 Z 2 EStG, kann aber auch in Österreich in jenen Fällen von Bedeutung sein, in denen das DBA mit einem EU-Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht nach der Art 13 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift nicht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters zuordnet. Ein Anwendungsfall wäre zB die Liquidation einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit überwiegend...

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