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SWI 1, Jänner 2018, Seite 36

EuGH: Rückgängigmachung der Leistung bei Kündigung eines Finanzierungsleasings wegen Nichtzahlung der Leasingraten

In seinem Urteil vom , C-404/16, Lombard Ingatlan Lízing, hatte sich der EuGH mit den umsatzsteuerlichen Folgen der Rückabwicklung eines Leasingvertrags zu befassen. Die damit verbundenen Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Lombard Ingatlan Lízing Zrt (im Folgenden: Lombard) und der ungarischen Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága (Rechtsbehelfsdirektion der nationalen Steuer- und Zollverwaltung, im Folgenden: Rechtsbehelfsdirektion) wegen deren Weigerung, die Berichtigung von Rechnungen zuzulassen, die Lombard vorgenommen hatte, um die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu mindern, nachdem sie mehrere Leasingverträge wegen Vertragsverletzung durch die Leasingnehmer gekündigt hatte.

Lombard, eine ungarische Finanzdienstleistungsgesellschaft, hatte drei Finanzierungsleasingverträge mit fest vereinbarter Eigentumsübertragung in Bezug auf verschiedene Immobilienvermögensgegenstände abgeschlossen. Anlässlich der Übergabe des Besitzes an den betreffenden Gegenständen im April 2006, Februar 2007 bzw Mai 2008 stellte sie den Leasingnehmern das gesamte Leasingentgelt einschließlich der Mehrwertsteuer in Rechnung, wodurch ihre Pflicht zur ...

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