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SWI 1, Jänner 2018, Seite 20

Mehrwertsteuerreform in der Schweiz

Die Schweiz ändert ab Jänner 2018 ihr Mehrwertsteuergesetz. Damit fallen auch bisherige Mehrwertsteuerbefreiungen auf Lieferungen und Leistungen für ausländische Lieferanten. In Österreich werden davon rund 3.000 Betriebe betroffen sein.

Wer weniger als 100.000 CHF Umsatz in der Schweiz erzielte, musste bisher keine Mehrwertsteuer erbringen. Diese Regelung fällt mit Jahresanfang 2018. Daneben bestehen auch weitere bürokratische Hürden: Für die Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens, das in der Schweiz Lieferungen ausführt oder Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher erbringt, ist nicht mehr nur der Umsatz in der Schweiz, sondern der weltweite Umsatz maßgebend. Erzielt ein Unternehmen mit solchen Leistungen in der Schweiz weniger als 100.000 Franken, aber weltweit mindestens 100.000 Euro Umsatz, wird es neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Sendungen mit geringem Wert sind bei der Einfuhr weiterhin steuerfrei. Unter dem neuen Mehrwertsteuergesetz werden auch (Online-)Händler, die mit derartigen Lieferungen in der Schweiz einen Jahresumsatz von über 100.000 Franken (umgerechnet 85.440 Euro) erzielen, mehrwerts...

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