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PV-Info 2, Februar 2016, Seite 9

Änderung der Lohnkontenverordnung 2006

Monika Kunesch

Aufgrund der Änderungen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 (siehe PV-Info 8/2015, Seite 6 ff; PV-Info 9/2015, Seite 5) war es notwendig, die Lohnkontenverordnung 2006 anzupassen (Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird, BGBl II 2015/383, ausgegeben am ).

Erweiterung der Angaben

Der Katalog der Angaben, die fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen sind, wurde um folgende Punkte erweitert:

§ 2 Lohnkontenverordnung 2006 wird um eine Z 3 erweitert, wonach auch steuerfreie Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG, die im Einzelfall 20 % übersteigen, im Kalenderjahr aber 1.000 € nicht übersteigen, im Lohnkonto einzutragen sind.

Die Lohnkontenverordnung 2005 (BGBl II 2005/116) tritt außer Kraft.

S. 10 Beispiel

Ausweis Mitarbeiterrabatte auf dem Lohnkonto:

  • Ein Unternehmer verkauft eine Ware an fremde Dritte um 10.000 €. Seine Arbeitnehmer können die gleiche Ware um 7.500 € beziehen.

  • Der Rabatt beträgt mehr als 20 %; es liegt somit ein geldwerter Vorteil in Höhe von 2.500 € vor.

  • Da der jährliche Freibetrag in Höhe von...

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