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Budgetbegleitgesetz 2016: Senkung der Lohnnebenkosten ab 2017, Förderung der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 (BGBl I 2015/144, ausgegeben am ) wurden eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern beschlossen.
Beschäftigung älterer Dienstnehmer
Um den Beschäftigungsstand älterer Dienstnehmer zu heben, hat der zuständige Bundesminister bis die Beschäftigungsquoten der 55- bis 59-jährigen Männer, der 60- bis 64-jährigen Männer sowie der 55- bis 59-jährigen Frauen zu ermitteln (§ 1a Abs 1 AMPFG) und bis im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Der Gesetzgeber gibt folgende Zielwerte für die Beschäftigung älterer Personen zum vor:
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● | für 55- bis 59-jährige Männer: | 73,6 %; |
● | für 60- bis 64-jährige Männer: | 33,1 %; |
● | für 55- bis 59-jährige Frauen: | 60,1 %. |
In der Folge hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger nach § 31 Abs 14 Z 1 bis 3 ASVG für Dienstgeber, die durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) Dienstnehmer, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher und Lehrlinge, beschäftigen, einmal pro Jahr den Anteil älterer Personen (55 Jahre und älter) an allen vollversicherten Beschäftigten festzustellen, und zwar
für alle diese Dienstgeber insgesamt (Gesamtquote),
für die einzelnen Abteilungen, denen die...