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Gemischt veranlasste Aufwendungen im internationalen Kontext
Gümser/Wick (DB 2016, 1465 ff) verweisen auf die ständige Rechtsprechung des BFH zum nationalen Steuerecht, wonach Aufwendungen gemischt veranlasst sein können, ihnen aber dennoch eine zumindest teilweise steuerliche Anerkennung gewährt werde. In der Praxis liege das Problem meist darin, die ausreichende betriebliche oder berufliche Mitveranlassung zu dokumentieren und den richtigen Aufteilungsmaßstab zu finden. Bei Fällen mit internationalem Bezug stelle sich aber ua die Frage, ob im Ausland angefallene Kosten überhaupt abgezogen werden können; dies habe der BFH in mehreren Urteilen bis 2006 vereint. Die Autoren plädieren dafür, dieselben Grundsätze wie bei nationalen auch bei internationalen Sachverhalten anzuwenden. Zusätzlich zu beachten seien lediglich die erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs 2 dAO.