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SWI 8, August 2016, Seite 429

EuGH: Vorsteuerabzug bei Lieferung eines Gebäudes, das vom Erwerber teilweise unentgeltlich überlassen wird

In seinem Urteil vom , C-267/15, Gemeente Woerden, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob dem Lieferanten eines Gebäudes, das der Erwerber teilweise einem Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, das volle Recht auf Vorsteuerabzug für die Errichtung des Gebäudes zusteht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Gemeente Woerden erteilte einen Auftrag zum Bau zweier Gebäude zur multifunktionalen Nutzung. Sie zog die ihr in Bezug auf die Bauabnahme in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nahezu vollständig als Vorsteuer ab.

Am wurde die Stiftung für Gebäudeverwaltung Woerden (im Folgenden: Stiftung) gegründet. Die Leitung der Stiftung besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines von der Gemeente Woerden, drei von den Leitungen jeder der drei die Gebäude nutzenden Bildungseinrichtungen und eines von der Stiftung Kinderbetreuungszentren Mittelniederlande benannt wurden. Stiftungszweck ist die Verwaltung von Gebäuden und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Nutzern der Gebäude.

Statt die fraglichen Gebäude zu vermieten, beschloss die Gemeente Woerden, sie an die Stiftung zu veräußern. Die beiden Gebäude, von denen das zweite in zw...

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