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Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung
Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden die Lohnzuschläge für die Urlaubsregelung, Abfertigungsregelung und Winterfeiertagsregelung sowie die Nebenleistungen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ab wie folgt festgesetzt (BUAG-Zuschlagsverordnung, BGBl II 2010/419 idF BGBl II 2015/400, ausgegeben am ).
Sachbereich Abfertigung
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die betriebliche Vorsorgekasse und Abfertigungen alt) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume 01/2016 bis 12/2016 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
Sachbereich Urlaub/Schichtarbeit/Winterfeiertagsregelung
Die Zuschläge der restlichen Sachbereiche bleiben ebenfalls unverändert (siehe Grafeneder, Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, PV-Info 2/2015, Seite 9).