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Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe unionsrechtswidrig
Entscheidung: , Dilly’s Wellnesshotel.
Norm: § 4 Abs 7 EnAbgVergG.
(M. L.) – Die Neuregelung der Energieabgabenvergütung im Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, mit der Dienstleistungsunternehmen wiederum die Vergütung aberkannt wurde, erfüllt aufgrund des Fehlens eines ausdrücklichen Verweises auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr 800/2008 in der Regelung des § 4 Abs 7 Energieabgabenvergütungsgesetz die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Anmeldepflicht nach Art 108 Abs 3 AEUV nicht.