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PV-Info 2, Februar 2016, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Kosten für Besuch der Montessori-Schule als außergewöhnliche Belastung

Besucht ein Kind, welches unter Autismus leidet, eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Montessori-Privatschule, ist das zu bezahlende Schulgeld als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§§ 34 und 35 EStG; § 5 Abs 3 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430). Dies insbesondere, wenn in der Umgebung des Wohnortes keine öffentliche Schule besteht, an der die Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs möglich ist ().

Anmerkung: Aus diesem Erkenntnis geht nicht hervor, ob tatsächlich behinderungsbedingt anfallende Mehraufwendungen zu tragen waren. Somit könnte daraus abgeleitet werden, dass das BFG auch das „normale“ Schulgeld in einem wie oben angeführten Fall als abzugsfähig ansieht und § 34 Abs 7 EStG der steuerlichen Berücksichtigung nicht entgegenstehen würde.

Mag. Selma Yildirim

Vertreterpauschale für Bankangestellten

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