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Grünberger

Praxis der Bilanzierung 2019/2020

15. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3957-4

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Dokumentvorschau
Praxis der Bilanzierung 2019/2020 (15. Auflage)

S. 2007. Eigenkapital


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Aktivseite
Passivseite
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
B.
Umlaufvermögen
B.
Rückstellungen
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
C.
Verbindlichkeiten
D.
Rechnungsabgrenzungsposten

7.1. Bilanzausweis

7.1.1. Eigenkapital

In § 224 Abs 3 UGB finden wir das Eigenkapital in vier Posten unterteilt:

  • Nennkapital (Grundkapital, Stammkapital)

  • Kapitalrücklagen:

    1. gebundene, 2. nicht gebundene

  • Gewinnrücklagen:

    1. gesetzliche Rücklage, 2. satzungsmäßige Rücklage, 3. freie Rücklagen

  • Bilanzgewinn (Bilanzverlust), davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Es fällt natürlich sofort auf, dass diese Unterteilung nicht für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften tauglich ist. Der Einzelunternehmer weist seinen Gewinn in der Bilanz nicht gesondert aus. Der Einzelunternehmer wird auch keine Gewinnrücklage bilden. Bei ihm gibt es auch keine Unterscheidung von Nennkapital und Kapitalrücklagen. Er vereinigt die vier dargestellten Posten des Eigenkapitals in einem einzigen Posten, der ebenfalls als Eigenkapital bezeichnet wird. Diese Aussage gilt grundsätzlich auch für die Personengesellschaften.

Wir bleiben aber bei den Kapitalgesellschaften und beginnen hier bei den Rücklagen. Anhand von drei Begriffspaaren lassen sich die Eigenheite...

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