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SWI 8, August 2016, Seite 409

VAT Systems in Third Countries – Harmonization Efforts in Georgia and Bosnia and Herzegovina

Mehrwertsteuersysteme in Drittstaaten – Harmonisierungsbestrebungen in Georgien und Bosnien-Herzegowina

Wolfgang Berger und Dachi Kinkladze

Viele (österreichische) Unternehmen haben in Drittstaaten Niederlassungen und werden dort auch mehrwertsteuerpflichtig. Obwohl die Einführung der Mehrwertsteuer in diesen Staaten hauptsächlich mit Hilfe von EU-Experten erfolgte und daher formal der EU Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG weitgehend entspricht, haben sich davon abweichende Praktiken entwickelt, und außerdem wurden die kürzlich in Kraft getretenen Änderungen der RL noch nicht umgesetzt. Im folgenden Beitrag zeigen Wolfgang Berger und Dachi Kinkladze, insbesondere mit Blick auf Georgien und Bosnien-Herzegowina, wichtige Unterschiede zum in der EU geltenden Mehrwertsteuerrecht auf. Durch die Assoziierungsabkommen sollten diese Abweichungen wieder angepasst werden. Vor allem bei den Ortsbestimmungen entstehen Probleme bei einer Anpassung. Die unionsrechtlichen Bestimmungen sind nämlich so gefasst, dass sie die Ortsbestimmungen aus der Sichtweise der EU regeln. Eine spiegelgleiche Anpassung der Bestimmungen in Drittländern ist daher problematisch, weil die entsprechenden Überwachungssysteme fehlen. Das Bestimmungslandprinzip bei Dienstleistungen macht nur dann wirklich Sinn, wenn es durch einen Informationsaustausch begl...

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