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PV-Info 2, Februar 2016, Seite 5

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

Sie können mir (wahrscheinlich) bestätigen, dass gerade der Jahresbeginn und insbesondere der Monat Februar für den Lohnverrechner eine herausfordernde Zeit sind. Während Sie noch die letzten Arbeiten (wie 13. Läufe) für das vergangene Jahr abzuschließen und die Jahreserklärungen abzugeben haben (siehe unseren Reminder unten), würden Sie lieber Ihre ganze Energie der gesetzeskonformen Umsetzung der noch eilig im Dezember 2015 kundgemachten Gesetzesänderungen in der Personalverrechnung widmen. In lohnsteuerlicher Sicht unterstützt Sie dabei der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015, mit dem die umfangreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, in die LStR 2002 eingearbeitet werden und mit dem – zumindest teilweise – einige Klarstellungen (zB zu der neuen Steuerbegünstigung von Mitarbeiterrabatten) erfolgt – Kerstin Kenyeri informiert Sie. Ebenfalls mit der Steuerreform 2015/2016 zusammenhängend erfolgt eine Änderung der Lohnkontenverordnung 2006, womit – wen überrascht es? – zusätzliche Daten fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen sind.

Nach den durch das Meldepflicht-Änderungsgesetz in Aussicht gestellten Verwaltungserleichterungen (über den Zeitpunkt, wann diese in Kraft t...

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