Besteuerung von Investmentfonds
1. Aufl. 2018
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S. 215VII. Sonderfragen
A. Fonds als Tilgungsträger
Als Tilgungsträger werden verschiedenste Formen von Kapitalanlagen bezeichnet, die zur Tilgung eines endfälligen Darlehens angespart werden. Der Darlehensnehmer erwirbt folglich einmalig oder laufend Wertpapiere und hofft, dass sich der Wert dieser Kapitalanlagen so entwickelt, dass im Zeitpunkt der Fälligkeit des endfälligen Darlehens das Darlehen aus dem Erlös, der bei Veräußerung des Tilgungsträgers realisiert wird, zur Gänze bedient werden kann. Gewinne, die aus der Veräußerung eines Tilgungsträgers realisiert werden, sind gem § 124b Z 185 lit d EStG unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag des Steuerpflichtigen gem § 97 Abs 2 EStG im Rahmen der Veranlagung steuerfrei:
Es liegt ein Tilgungsplan vor, der vor dem abgeschlossen wurde. Unter Tilgungsplan ist der mit dem Kreditinstitut abgestimmte Ansparplan für den Tilgungsträgeraufbau, in dem nicht die Rückzahlungen an den Darlehensgeber, sondern die laufenden Sparbeträge und die Art der anzuschaffenden Wertpapiere angeführt werden, zu verstehen. Der Tilgungsträger muss nicht durch laufende Ansparvorgänge aufgebaut werden, sondern konnte auch durch eine Einmalzahlung erworben werden.
Der Tilgungsplan muss nachweisl...