Besteuerung von Investmentfonds
1. Aufl. 2018
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S. 62IV. Die Besteuerung der Fondserträge beim Steuersubjekt
A. Natürliche Person – Privatvermögen
Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an Investmentfonds, die eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person im Privatvermögen hält, gilt Folgendes:
Dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % unterliegen gem § 27a Abs 1 letzter Satz EStG
–ordentliche und außerordentliche Fondserträge sowie
–Jahresgewinne aus Anteilen an Immobilienfonds, die öffentlich angeboten werden.
Der besondere Steuersatz iHv 27,5 % gilt auch für Zinsen aus Bankguthaben des Fonds und für die in § 27a Abs 2 EStG genannten Einkünfte (Einkünfte aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren, Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten, etc).
Werden die Fondsanteile auf einem Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle gehalten, so unterliegen die dem besonderen Steuersatz unterliegenden Fondserträge dem KESt-Abzug. Mit Einbehalt der KESt gilt die Einkommensteuer gem § 97 Abs 1 EStG als abgegolten.
Nicht dem KESt-Abzug unterliegen über einen Fonds bezogene Zinsen aus Altemissionen, sofern der Anteilsinhaber keine Optionserklärung gem § 124b Z 186 EStG abgegeben hat. Die Steuerfreiheit für...