Das Bauherrenmodell im Ertragsteuer- und Verkehrsteuerrecht
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 264. Funktionsträger im Bauherrenmodell
IdR sind an Bauherrenmodellen eine Reihe von Funktionsträgern beteiligt, ohne deren Mitwirkung sich das Vertragswerk nur schwer in die Praxis umsetzen lassen würde. Das Vertragsbündel des Bauherrenmodells besteht aus zahlreichen Verträgen zwischen dem (gegebenenfalls durch einen Treuhänder vertretenen) Bauherrn auf der einen Seite und dem Grundstückseigentümer, Bauunternehmer, Baubetreuer sowie weiteren Funktionsträgern auf der anderen Seite. Dabei gibt es verschiedene Modellkonzeptionen, die nicht alle dieselben Funktionsträger aufweisen. Die am häufigsten am Bauherrenmodell beteiligten Funktionsträger werden nachstehend erwähnt.
4.1. Initiator
Der Begriff des Initiators ist rechtlich nicht definiert. Von ihm geht die Planung des Modells aus. Er ist selbst regelmäßig nicht Grundstückseigentümer, sondern lässt sich das Grundstück rechtlich verbindlich „fest an die Hand“ geben, dh er lässt sich vom Grundstückseigentümer gewisse Sicherheiten einräumen, zB dass dieser nicht an andere Interessenten verkauft. Er beschafft sich die Zugriffsmöglichkeit auf ein baureifes Grundstück durch Einräumung eines Benennungsrechts, welches beinhaltet, dass der verk...