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Vorlaufkosten und frustrierte Aufwendungen bei Betriebsstätten
Kaminsiki (Stbg 2016, 212 ff) untersucht die internationale steuerliche Behandlung von Vorlaufkosten für Betriebsstätten und frustrierten Aufwendungen bei gescheiterten Betriebsstättenbegründungen. Bei Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen (zwölf Monate nach Art 5 Abs 3 OECD-MA) wird unzweifelhaft im Ausland eine Bau- und Montagebetriebsstätte begründet. Dies setze aber eine Auftragserteilung an das inländische Stammhaus voraus. In vielen Fällen scheitern inländische Stammhäuser letztendlich und erhalten keinen Auftrag. Dennoch sind oft hohe Aufwendungen erforderlich, um überhaupt ein Angebot erstellen zu können. Unter Bezugnahme auf den Betriebsstättenerlass des dBMF vom (IV B 2 – S 1300/09/10006, BStBl I 2013, 980) arbeitet Kaminsiki heraus, dass Aufwendungen im Hinblick auf die später möglicherweise begründete Betriebsstätte, die bereits vor Errichtung der Betriebsstätte anfallen, zulasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen sind, da sie in einem Veranlassungszusammenhang mit der Betriebsstätte stehen. Dies soll nach dem dBMF unabhängig davon gelten, ob es tatsächlich zur Betriebsstättenbegründung kommt. Für Kaminsiki ist dieses Ergebnis aber nicht zwingend.