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Das Auto im Steuerrecht

Ein Praxisleitfaden

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0881-5

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Dokumentvorschau
Das Auto im Steuerrecht (3. Auflage)

S. 245IV. Kraftfahrzeugsteuer

A. Rechtsgrundlage und Vorbemerkung

Mit dem BGBl 1992/449 vom wurde das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeführt, es trat am in Kraft. Inzwischen wurde dieses Gesetz mehrmals geändert, zuletzt das KfzStG mit BGBl I 2014/105 und das VersStG mit BGBl I 2015/34. Demnach unterliegen grundsätzlich im Inland zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger der Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Sämtliche Arten haftpflichtversicherter Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen unterliegen der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die aktuellen Richtlinien zu den beiden Gesetzen wurden im , BMF-010206/0048-VI/5/2014 veröffentlicht.

Die Kraftfahrzeugsteuer gliedert sich in zwei grundsätzlich unterschiedliche Erhebungsformen und Erhebungsarten, nämlich in

1.

die motorbezogene Versicherungssteuer und in

2.

die Kraftfahrzeugsteuer (im engeren Sinn).

B. Die motorbezogene Versicherungssteuer (Versicherungssteuer II)

1. Betroffene Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs 3 VersStG)

Der Kraftfahrzeugsteuer in Form der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen im Inland zum Verkehr zugela...

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