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Das Auto im Steuerrecht
Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel

Das Auto im Steuerrecht

Ein Praxisleitfaden

3. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-0881-5

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Das Auto im Steuerrecht (3. Auflage)

S. 275 Anhang 4

Verordnung des betreffend die Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge (BGBl II 2003/308)

Auf Grund des Artikels 27 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2003 wird verordnet:

§ 1

(1) Unternehmer (§ 2 UStG 1994) haben ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 UStG 1994 an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach amtlichem Vordruck zu melden.

(2) Fahrzeuglieferer (Art. 2 UStG 1994) haben ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 UStG 1994 nach amtlichem Vordruck zu melden.

§ 2

Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:

–

Rechnungsdatum,

–

Name und Anschrift des Verkäufers; sofern der Verkäufer Unternehmer ist, auch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

–

Bestimmungsmitgliedstaat (falls dies nicht möglich, den Mitgliedstaat, in dem der Käufer Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat),

–

Name und Anschrift des Käufers,

–

Entgelt für das gelieferte Fahrzeug samt Zubehör,

–

Art des Fahrzeuges (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug),

–

Beschreibung des Fahrzeuges (Marke und Modell),

–

Datum der ersten Inbetriebnahme, sofern diese vor der Rechnungslegung liegt,

–

Kilometerstand (Landfahrzeuge), Anzahl der Betriebsstu...

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