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PV-Info 6, Juni 2018, Seite 19

Hausbesorgertätigkeit als Nebentätigkeit

Andreas Gerhartl

Übt ein Vertragsbediensteter eine Nebentätigkeit als Hausbesorger im Amtsgebäude aus, unterliegt auch diese Tätigkeit dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG). Mit der Pragmatisierung endet daher auch die Vereinbarung über die Verrichtung von Hausbesorgerangelegenheiten ().

Sachverhalt

Der Kläger war seit Vertragsbediensteter des Bundes und bei der Gebietskrankenkasse als Arbeiter angemeldet. Nach dem Inhalt des Dienstvertrages betätigte er sich als Heizer und Hausarbeiter. Mit Nachträgen zum Dienstvertrag übernahm er zusätzlich die Stellung des Hausbesorgers im Sinne des Hausbesorgergesetzes (HbG) für ein bundeseigenes Gebäude (Finanzamt) und erhielt dafür ein Hausbesorgerentgelt. Mit Wirksamkeit vom wurde der Kläger in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen (und daher auch bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet). Als Art der Verwendung war in den einschlägigen Unterlagen „Facharbeiter im erlernten Beruf und Hausbesorger im Amtsgebäude“ angeführt. Die von ihm ausgeübte Tätigkeit war vor und nach der Pragmatisierung die gleiche.

Für die Hausbesorgertätigkeit erhielt der Kläger seit eine Nebentätigkeitsvergütung, für die weder ein Pensionsbeitrag abgezogen noch an...

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