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Die deutsche Sanierungsklausel als rechtswidrige Beihilfe
The German Restructuring Clause as Prohibited State Aid
The General Court recently confirmed the decision of the European Commission concerning the German restructuring clause (“Sanierungsklausel”). It held that the German tax provision constitutes a prohibited state aid. In the following, Adrian Cloer and Nina Vogel discuss the consequences of this judgment with regard to the interest in bringing proceedings and the determination of selectivity.
I. Beihilfeverbot und Steuerrecht
Staatliche Beihilfen dürfen die Mitgliedstaaten erst einführen, wenn sie bei der Kommission notifiziert und von ihr genehmigt wurden (Art 108 Abs 3 AEUV). Hat der Mitgliedstaat eine Maßnahme ohne Notifikation eingeführt und stellt die Kommission fest, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, so sind die Vergünstigungen verzinst von den Unternehmen zurückzuzahlen.
Dieses scharfe Schwert hat die Kommission bisher zurückhaltend im Bereich des Steuerrechts eingesetzt. Doch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere in der Vorprüfung zu den Tax Rulings und den damit bisher verbundenen Rückforderungsbeschlüssen von mehr als 750 Mio Euro, zeigen, dass steuerliche Maßnahmen vermehrt in den Fokus der Kommission gerückt sind. Viele zentrale Fragen bleiben jedoch unge...