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Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer bei Dividendenausschüttung einer doppelansässigen Aktiengesellschaft
Nimmt eine doppelansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich eine Gewinnausschüttung an deren einzigen Aktionär vor, welcher eine in Österreich ansässige natürliche Person ist, so kommt der Schweiz gemäß Art 10 Abs 2 DBA Schweiz ein 15%iges Besteuerungsrecht an den Dividenden zu. Während nämlich Art 10 Abs 2 OECD-MA für Zwecke des beschränkten Besteuerungsrechts im Quellenstaat verlangt, dass die auszahlende Gesellschaft dort „ansässig“ ist, stellt Art 10 Abs 2 DBA Schweiz auf den Vertragsstaat ab, „in dem die die Dividenden ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz oder [ihre] Geschäftsleitung hat“. Aufgrund dieser vom OECD-MA abweichenden Bestimmung ist es für die im vorliegenden Fall maßgebliche Frage der Berechtigung zur Erhebung einer schweizerischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an in Österreich ansässige Beteiligte bedeutungslos, dass im Fall einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft diese Gesellschaft gemäß Art 4 Abs 5 DBA Schweiz in Österreich als ansässig gilt, weil sich der „Mittelpunkt ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung“ in Österreich befindet. Die 35%ige schweizerische Verrechnungssteuer ist folglich gemäß Art 10 Abs 2 DBA Schweiz im Ausmaß des die 15%ige Quellen...