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Anforderung von Unterlagen nach einer GPLA
Wie ein aktueller VwGH-Beschluss zeigt, löst eine GPLA bisweilen Nachforderungen aus. Im Verfahren wurde dabei auch die Frage der Zulässigkeit einer Überprüfungsmaßnahme durch die Kassen nach Abschluss einer GPLA geltend gemacht ().
Sachverhalt
Am wurde von der beschwerdeführenden GmbH eine Dienstnehmerin in der Beitragsgruppe Y1 (Bonus für Neueinstellung älterer Dienstnehmer) bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse angemeldet. In der Zeit vom 29. 1. bis zum fand bei der Dienstgeberin eine GPLA über den Zeitraum vom bis zum statt.
In der Folge entspann sich ein Schriftverkehr zwischen der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse und der Dienstgeberin, der in der Erlassung eines Bescheides mündete, in dem die Dienstgeberin dazu verpflichtet wurde, für die betreffende Dienstnehmerin den vollen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu entrichten. Begründet wurde dies damit, dass die Dienstnehmerin nicht neu eingestellt, sondern ihr Dienstverhältnis im Zuge eines Betriebsübergangs von der Dienstgeberin übernommen worden sei.
Verfahrensgang
Dieser Bescheid wurde vom BVwG mit Beschluss vom gemäß § 28 Abs 3 VwGVG behoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines n...