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Deutsche Beitreibungsamtshilfe
In Deutschland wurde durch das Beitreibungsamtshilfeumsetzungsgesetz vom die EU-Beitreibungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Garbert (FR 2012, 707 ff.) erläutert den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Insbesondere kommt es dadurch zu einer Erweiterung der Ersuchensarten sowie der Regelungen zur Anwesenheit ausländischer Bediensteter. Nach Ansicht der Autorin wird dies in einer Verbesserung und insb. Beschleunigung der Beitreibungsamtshilfe resultieren. Die Anpassungen erfolgen zum einen an den OECD-Standard und zum anderen an jene Praktiken, die in vielen ausländischen Staaten bereits seit Längerem angewendet werden. Steuerpflichtige müssen nunmehr zunehmend davon ausgehen, dass der Einfluss und die Macht der deutschen Steuerbehörden nicht mehr an den Staatsgrenzen enden. Eine ähnliche Entwicklung wird auch in Österreich nicht ausbleiben.