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Personengesellschaften im DBA-Recht
Spengel/Schaden/Wehrße (StuW 2012, 105 ff.) untersuchen die Behandlung von Personengesellschaften im OECD-MA und schließen sich im Wesentlichen der auch von mir geteilten Ansicht der OECD an, dass bei divergierenden Konzepten über die Behandlung von Personengesellschaften in den beiden DBA-Vertragsstaaten die Behandlung im Sitzstaat der Personengesellschaft entscheidend für die Abkommensberechtigung und auch die Pflicht zur Anrechnung oder Freistellung der Gewinne der Personengesellschaft im Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter ist. Ist die Personengesellschaft im Sitzstaat der Personengesellschaft intransparent, ist dies auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter zu akzeptieren. Die Autoren weisen aber zu Recht darauf hin, dass damit Doppelbesteuerungen und doppelte Nichtbesteuerungen nicht in allen Fällen ausgeschlossen sind. Zu deren Beseitigung stellen sie Lösungsvorschläge zur Diskussion, die im DBA-Recht gefunden werden sollten, weil Einschnitte in die nationalen Steuerrechtsordnungen wenig erfolgversprechend erscheinen. Dieser Ansatz setzt aber die Revision bestehender DBA sowie die Beachtung dieser Überlegungen beim Abschluss neuer DBA voraus.