Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2012, Seite 430

EuGH: Ausweitung der Vorstufenbefreiung für die Lieferung von Luftfahrzeugen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-33/11, A Oy, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferungen von Luftfahrzeugen, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, zu befassen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines von der A Oy (im Folgenden: A) eingeleiteten Verfahrens, in dem A an sie gerichtete Bescheide des Kaakkois-Suomen verovirasto (Finanzamt Südost-Finnland) anficht, mit denen Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Luftfahrzeugen nacherhoben wird.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2002 und im Oktober 2003 erwarb A von einem französischen Hersteller zwei neue Strahlflugzeuge. Der Verkäufer meldete einen innergemeinschaftlichen Verkauf an. A meldete den Erwerb der Flugzeuge nicht als in Finnland erfolgten innergemeinschaftlichen Erwerb an. Die beiden Luftfahrzeuge wurden am bzw. in das finnische Luftfahrzeugregister eingetragen. Das „Air Operation Certificate“ (AOC) wurde für sie am bzw. erteilt. A wurde als Eigentümer der beiden Luftfahrzeuge angegeben und die B Oy (im Folgenden: B) als deren Nutzer. Am bzw. wurden die Luftfahrzeuge von A an ein in Zypern registriertes Unternehmen weiterverkauft. Sä...

Daten werden geladen...