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EuGH: Ausweitung der Vorstufenbefreiung für die Lieferung von Luftfahrzeugen
In seinem Urteil vom , Rs. C-33/11, A Oy, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferungen von Luftfahrzeugen, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, zu befassen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines von der A Oy (im Folgenden: A) eingeleiteten Verfahrens, in dem A an sie gerichtete Bescheide des Kaakkois-Suomen verovirasto (Finanzamt Südost-Finnland) anficht, mit denen Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Luftfahrzeugen nacherhoben wird.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2002 und im Oktober 2003 erwarb A von einem französischen Hersteller zwei neue Strahlflugzeuge. Der Verkäufer meldete einen innergemeinschaftlichen Verkauf an. A meldete den Erwerb der Flugzeuge nicht als in Finnland erfolgten innergemeinschaftlichen Erwerb an. Die beiden Luftfahrzeuge wurden am bzw. in das finnische Luftfahrzeugregister eingetragen. Das „Air Operation Certificate“ (AOC) wurde für sie am bzw. erteilt. A wurde als Eigentümer der beiden Luftfahrzeuge angegeben und die B Oy (im Folgenden: B) als deren Nutzer. Am bzw. wurden die Luftfahrzeuge von A an ein in Zypern registriertes Unternehmen weiterverkauft. Sä...