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SWI 9, September 2012, Seite 425

BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Partnern bei GrESt verfassungswidrig

Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass eingetragene Lebenspartner vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. § 3 Nr. 4 dGrEStG a. F. sowie auch die übrigen Befreiungsvorschriften des § 3 dGrEStG a. F. sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit sie eingetragene Lebenspartner nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreien. Der Gesetzgeber hat bis zum eine Neuregelung für die Altfälle zu treffen, die die Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 beseitigt (BVerfG , 1 BvL 16/11).

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