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SWI 9, September 2012, Seite 410

Geänderte Mehrwertsteuervereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Die Schweiz und Liechtenstein bilden hinsichtlich der Mehrwertsteuer ein gemeinsames Anwendungsgebiet. Aus verschiedenen Gründen musste die Mehrwertsteuervereinbarung mitsamt ihren Anlagen vollumfänglich überarbeitet werden. In die neue, am unterzeichnete Vereinbarung eingeflossen sind auch die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der beiden Steuerverwaltungen seit der Einführung der Mehrwertsteuer. Laut Vertrag regeln die beiden Regierungen die parallel zur Schweiz erfolgende Einführung der Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein in einer Vereinbarung. Der schweizerische Bundesrat ist somit durch einen von der Bundesversammlung genehmigten Staatsvertrag dazu ermächtigt, die vorliegende Totalrevision der Vereinbarung selbständig abzuschließen. Die Änderungen der Vereinbarung treten 30 Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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