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SWI 9, September 2012, Seite 395

Einkaufsqualitätskontrollen und Kundenbetreuung

Gemäß Art. 5 Abs. 4 lit. d DBA USA gelten Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebsstätten. Da bei jedem Einkaufsgeschäft auf die Einhaltung der benötigten Qualitätsstandards zu achten ist, kann eine Geschäftseinrichtung, die an sich nicht den Geschäftsabschlüssen selbst, sondern bloß ihrer kontinuierlichen Vorbereitung dient, nicht deshalb Betriebsstätteneigenschaft zugemessen werden, weil sie nur für einen Teil der Einkaufstätigkeit zuständig ist. Werden daher von einer US-Produktionsgesellschaft am Betriebsgelände ihres österreichischen (konzernfremden) Lieferanten zwei Container aufgestellt, in denen Mitarbeiter der US-Gesellschaft damit befasst sind, dem Lieferanten die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen, damit dieser die für den US-Kunden maßgebenden Qualitätsstandards einhält, wird hierdurch keine inländische Betriebsstätte für den US-Einkäufer begründet.

Was nun den Einsatz eines „field service representative“ anlangt, zu dessen Aufgaben die Förderung des Vertrauens der Kunden zur US-Gesellschaft und zu ihren Produkten anlangt, so ist es durchaus möglich, dass darin eine bloß unterstützende Hil...

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