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PV-Info 2, Februar 2014, Seite 9

Änderung des KV für Arbeiter für Bauindustrie und Baugewerbe zum 1. 1. 2014

Rudolf Grafeneder

Am kam es zu einem weiteren Abschluss des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe (Ergänzung zum Kollektivvertragsabschluss vom , PV-Info 5/2013, Seite 9) bzw zu Änderungen im Kollektivvertrag, die sich durch die Einführung des Überbrückungsgeldes ergeben haben (PV-Info 8/2013, Seite 15).

Mit der Schaffung eines Überbrückungsgeldes für Bauarbeiter kam es unter anderem auch zu Änderungen im Kollektivvertrag. Dabei wurde die Berechnungsformel für das Weihnachtsgeld abgeändert bzw die Basis für die Berechnung des Überstundenzuschlags herabgesetzt (PV-Info 8/2013, Seite 15).

Beim jetzigen Kollektivvertragsabschluss bleibt die Berechnungsformel für das Weihnachtsgeld unberührt.

Berechnung des Weihnachtsgeldes ab

Das Weihnachtsgeld wird für alle Bauarbeiter, unabhängig vom jeweiligen Ist-Lohn, nach folgender Formel berechnet:

Jahresstunden / 39 x KV-Lohn x 1,22 x 3,41

Anmerkung: Der Zuschlag zum KV-Lohn wurde mit Stichtag von 25 % auf 22 % abgesenkt. Mit kommt es zu einer weiteren Reduzierung des Zuschlags auf 20 %; Formel ab : Jahresstunden / 39 x KV-Lohn x 1,2 x 3,41.

Berechnung des Überstunden- bzw Mehrarbeitszuschlags ab

Die ursprünglich auf einmal vorgesehene Absenkung der Ba...

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