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ASoK 12, Dezember 2014, Seite 471

Verlängerung der Schlussbesprechungsverordnung – ein Gewinn?

Weitere Verbesserungen wären im Verfahren nötig

Stefan Schuster

Die Schlussbesprechungsverordnung des BMF, die eine Zuziehung von Vertretern der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bzw. der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) bei der Umqualifizierung von Werknehmern in echte Dienstnehmer ermöglicht, wurde bis Ende 2018 verlängert. Stellt diese Maßnahme einen Vorteil in der Objektivität der oftmaligen Umqualifizierungsdiskussionen mit den Gebietskrankenkassen dar? Oder ist es lediglich ein zahnloses Instrument zum Kalmieren der Situation und eine Scheinlösung? Die Verlängerung bietet Gelegenheit, sich mit Inhalt, Sinn und einer möglicherweise bereits überfälligen Weiterentwicklung des Bisherigen auseinanderzusetzen.

1. Das Problem der Umqualifizierung

Heiß umstrittenes Thema bei den gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GPLA) sind atypische Dienstverhältnisse. Die Gebietskrankenkassen prüfen – entweder im Zuge einer „Regel-GPLA“ oder bei entsprechender Anzeige des betroffenen Mitarbeiters – bei diesen Arten von Dienstverhältnissen, ob nicht echte oder zumindest freie Dienstverhältnisse vorliegen. Diese Prüfung erfolgt natürlich zu Recht. Neben arbeitsrechtlichen und pensionsrechtlichen Ansprüchen, die für d...

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