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SWI 8, August 2013, Seite 369

EuGH: Zeitpunkt der Entstehung der Mehrwertsteuerschuld bei Transport- und Speditionsdienstleistungen

In seinem Urteil vom , Rs. C-169/12, TNT Express Worldwide (Poland) sp. z o.o., hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob die im polnischen Mehrwertsteuerrecht vorgesehenen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld bei Transport- und Speditionsdienstleistungen mit den diesbezüglichen Bestimmungen der MwStSyst-RL im Einklang stehen.

Grundsätzlich sieht Art. 63 MwStSyst-RL vor, dass der Steuertatbestand und Steueranspruch mit dem Zeitpunkt eintreten, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird. Art. 65 MwStSyst-RL bestimmt, dass bei der Leistung von Anzahlungen, bevor die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird, der Steueranspruch zum Zeitpunkt der Vereinnahmung entsprechend dem vereinnahmten Betrag entsteht. Nach Art. 66 MwStSyst-RL können die Mitgliedstaaten abweichend von Art. 63, 64 und 65 MwStSyst-RL vorsehen, dass der Steueranspruch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen zu einem der folgenden Zeitpunkte entsteht:

a)

spätestens bei der Ausstellung der Rechnung;

b)

spätestens bei der Vereinnahmung des Preises;

c)

bei der Nichtausstellung oder verspäteten Ausstellung de...

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