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Führt die Wahl der Regelbesteuerung in Liechtenstein zur Wegzugsbesteuerung?
Does the Option for Regular Taxation in Liechtenstein Lead to Exit Taxation?
In a recent legal directive (EAS 3315 of February 19th, 2013), the Austrian Ministry of Finance has stated that, on account of a taxpayer’s opting for regular taxation in Liechtenstein (a choice which, following the Liechtenstein tax reform, must be made until December 31st, 2013), Austria loses the right to tax Austrian corporate shares. This opinion, as Michael Petritz points out, may well have major consequences.
I. EAS 3315 vom
In der EAS 3315 hat das BMF zu folgender Konstellation Stellung genommen: Eine liechtensteinische Gesellschaft, die eine Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft hält, ist bislang nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und wird aufgrund der liechtensteinischen Steuerreform ab dem der regulären Ertragsbesteuerung unterliegen.
Abbildung 1: Sachverhalt der EAS 3315
Zunächst hält das BMF fest, dass (bislang, aber auch zukünftig) steuerbefreite Gesellschaften nach Art. 26 DBA Liechtenstein von der Abkommensanwendung ausgeschlossen sind, sofern an diesen Gesellschaften keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Somit verbliebe das B...