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SWI 8, August 2013, Seite 334

Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio

Einkommensteuern der US-Bundesstaaten werden vom DBA USA nicht erfasst. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sieht § 1 Abs. 3 der auf § 48 BAO gestützten Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für „Steuern vom Einkommen“ lokaler Gebietskörperschaften vor.

Als „Steuern vom Einkommen“ können indessen nur Abgaben angesehen werden, die den wesentlichen systemischen Merkmalen der österreichischen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen. Aus den vom Ohio Department of Taxation veröffentlichten Informationsblättern (http://www.tax.ohio.gov/commercial_activities.aspx und http://www.tax.ohio.gov/commercial_activities/cat_general_information.aspx) lässt sich hingegen eine solche ausreichende Vergleichbarkeit der Commercial Activity Tax (CAT) nicht entnehmen.

“The commercial activity tax (CAT) is an annual tax imposed on the privilege of doing business in Ohio, measured by gross receipts from business activities in Ohio.” Steuergegenstand ist sonach nicht die Einkommenserzielung, sondern das Vorrecht, eine gewerbliche Tätigkeit in Ohio ausüben zu können. Bemessungsgrundlage ist ebenfalls nicht das hierbei erzielte Einkommen bzw. der erzielte Ertrag, sondern der de...

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