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Anfechtung einer Entlassung wegen Sittenwidrigkeit
Wird ein Arbeitnehmer nach seinem Vorbringen entlassen, weil er sich Umstrukturierungsmaßnahmen widersetzt, mit denen Vermögen zur Mehrheitsgesellschafterin verschoben werden soll, so kann die Entlassung wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden. Sollten Schadenersatzansprüche gegen die Mehrheitsgesellschafterin möglich sein (dies ist bei einem Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflichten der Fall), so ist das (nach § 17 ZPO) erforderliche rechtliche Interesse für den Beitritt zum Verfahren als Nebenintervenientin gegeben ().
Mögliches Vorgehen gegen eine Entlassung
Wird vom Arbeitgeber eine Entlassung ausgesprochen (insbesondere § 27 AngG und § 82 GewO), so kann der Arbeitnehmer eine Leistungsklage einbringen, mit der die Abrechnung des Arbeitsverhältnisses auf der Basis einer unberechtigten Entlassung angestrebt wird (der Arbeitnehmer klagt in solchen Fällen zB die Kündigungsentschädigung und allenfalls die Abfertigung alt und aliquote Sonderzahlungen ein).
Weiters kann der Arbeitnehmer die Entlassung nach § 106 ArbVG mittels Rechtsgestaltungsklagewegen Sozialwidrigkeit der Entlassung bzw einem verpönten Motiv iSd § 105 ArbVG binnen 14 Tagen anfechten (die rechtswirksame Entlassung soll in ein...