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Neues Gehaltssystem im Kollektivvertrag für Handelsangestellte – der Countdown läuft (Teil 2)
Sämtliche Handelsunternehmen müssen bis spätestens in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben umsteigen. Über 400.000 Handelsangestellte sind daher bis in das neue Gehaltssystem umzustufen (siehe bereits Teil 1 dieses Beitrags in PV-Info 12/2020, Seite 10 ff).
Im neuen Gehaltssystem des KV Handel gibt es nach dem Umstieg in den KV Handel neu auch Änderungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueinstellungen. Nochmals sei hervorgehoben, dass Vordienstzeiten beim Umstieg in das Gehaltssystem neu keine Rolle spielen. Beim Umstieg sind die Alteinstufung und das sich daraus ergebende kollektivvertragliche Mindestgehalt sowie die Auswahl der korrekten neuen Beschäftigungsgruppe des Gehaltssystems neu relevant.
Im Vergleich zum alten Gehaltssystem des KV Handel, wonach bis zu 18 Jahre an Vordienstzeiten aus früheren Tätigkeiten anzurechnen sind, sieht das neue Gehaltssystem eine Anrechnung von maximal sieben Jahren als Vordienstzeiten bei Neueinstellungen vor. Davon besteht jedoch eine Ausnahme: Für Arbeitnehmer, die in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und/oder ...