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SWI 11, November 2015, Seite 556

EuGH: Versagung der Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit

In seinem Urteil vom , C-66/14, IFN-Holding AG, IFN Beteiligungs GmbH, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Versagung einer Firmenwertabschreibung für ausländische Gruppenmitglieder im Rahmen einer steuerlichen Unternehmensgruppe gem § 9 KStG gegen die im AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die IFN Beteiligungs GmbH (im Folgenden: IFN) hält 99,71 % der Anteile am Grundkapital der IFN-Holding AG (im Folgenden: IFN-Holding), die ihrerseits wiederum an einer Reihe von beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften mehrheitlich beteiligt ist. In den Jahren 2006 und 2007 hielt IFN-Holding 100 % des Kapitals der CEE Holding GmbH (im Folgenden: CEE), die 2005 100 % der Anteile an der HSF s.r.o. Slowakei (im Folgenden: HSF), einer in der Slowakei ansässigen Gesellschaft, erworben hatte. CEE ab 2005 und HSF ab 2006 waren Gruppenmitglieder iSv § 9 KStG. Infolge einer Verschmelzung der IFN-Holding mit CEE mit Wirkung vom trat IFN-Holding in sämtliche Rechtspositionen von CEE einschließlich der Beteiligung an HSF ein.

Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärungen 2006 bis 2010 wurd...

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