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SWI 11, November 2015, Seite 537

Ein Rechtsanwalt als Verbraucher

Der Verbraucherbegriff gem Art 2 lit b Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl L 95 vom , S 29, umfasst nach Auffassung des EuGH jedwede Person, unabhängig von ihrer spezifischen Ausbildung als Rechtsanwalt.

Herr Costea, ein auf die Rechtsberatung im Bereich des Handelsrechts spezialisierter Rechtsanwalt in Rumänien, unterzeichnete im Jahr 2008 einen Kreditvertrag bei der SC Volksbank Romania SA als Privatperson; die Kreditvaluta sollte für persönliche Zwecke genutzt werden. Zur Besicherung des Kreditvertrags wurde eine Hypothek an einem Grundstück, das im Eigentum seiner Rechtsanwaltskanzlei stand, einverleibt. 2013 reichte er gegen die SC Volksbank Romania SA eine Klage auf Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel über eine Risikoprovision und eine Nichtigerklärung dieser Klausel sowie auf Erstattung der gezahlten Provision ein.

Die Vorlagefrage des rumänischen Gerichts an den EuGH, ob eine den Rechtsanwaltsberuf ausübende Person auch dem Verbraucherbegriff der Richtlinie unterworfen sei, bejahte der Gerichtshof mit der Begründung, der Verbraucherbegriff habe einen objektiven Begriffscharakter, unabhängig von k...

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