Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitslosengeld oder Korridorpension?
Das AlVG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den zeitlich befristeten Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension. Der VwGH hat nunmehr wichtige Klärungen zur Auslegung dieser Bestimmung vorgenommen ().
Sachverhalt
Der im Juli 1953 geborene Arbeitslose beantragte am Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosigkeit wurde durch einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt, die dem (nunmehrigen) Arbeitslosen von seinem Arbeitgeber im Hinblick auf dessen Krebserkrankung und damit in Zusammenhang stehende Krankenstände vorgeschlagen wurde. Das AMS verneinte das Bestehen eines Anspruchs, da der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension bereits seit erfüllt hatte. Das BVwG hob die Entscheidung des AMS ersatzlos auf. Gegen diese Entscheidung wurde Revision an den VwGH erhoben.
Entscheidung des VwGH
Der VwGH bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des BVwG. Er führte dazu aus, dass der Anspruch auf eine Korridorpension den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung gemäß § 22 Abs 1 Z 6 lit b AlVG für den Zeitraum von einem Jahr ua dann nicht ausschließt, wenn di...