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PV-Info 4, April 2021, Seite 20

Arbeitslosengeld bei Anspruch auf Urlaubsersatz-leistung ohne Zahlung

Andreas Gerhartl

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht (ua) bei Bezug einer Urlaubsersatzleistung. Der Ruhenstat-bestand tritt – nach nunmehriger Weisungslage – aber nur ein, wenn nicht nur Anspruch auf Urlaubsersatzleistung besteht, sondern dieser auch zahlbar gestellt wird.

Überblick

Nach dem Wortlaut des § 16 Abs 1 lit l AlVG ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraums, für den Anspruch auf Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Urlaubsersatzleistung) besteht (dies gilt auch für den Anspruch auf Notstandshilfe). Im Gegensatz zu manchen anderen Ruhenstatbeständen (zB Krankengeld) wird das Ruhen der Leistung nach dem AlVG hier also nicht an den Bezug einer (bestimmten) anderen Leistung, sondern an das Bestehen eines Anspruchs darauf geknüpft. Daraus wurde bisher abgeleitet, dass das Ruhen auch dann eintritt, wenn der Anspruch auf Urlaubsersatzleitung zwar vorhanden ist, die Leistung vom (früheren) Arbeitgeber aber nicht ausbezahlt wird.

Judikatur

Allerdings gibt es Rechtsprechung, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann ruht, wenn unstrittig ein Anspruch auf Ersatzleistung für Urlaubsentgelt besteht und bezahlt wurde. So wurde entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung i...

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