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Neuregelungen zum Homeoffice aus arbeitsrechtlicher Sicht
Aufgrund der leider noch immer andauernden COVID-19-Krise liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Vielzahl an Dienstverhältnissen aktuell im Homeoffice. Seitens der Regierung und auch der Sozialpartner wurde in den vergangenen Monaten daher intensiv an neuen gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit im Homeoffice und den steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gearbeitet. Bisher sahen nur vereinzelt Kollektivverträge diesbezügliche Regelungen vor. Der steuerrechtliche Teil des neuen Homeoffice-Maßnahmenpakets wurde bereits am beschlossen und ist rückwirkend auf Homeoffice-Vereinbarungen ab bzw teilweise sogar noch für das Kalenderjahr 2020 anwendbar. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wurden nunmehr am beschlossen und treten mit in Kraft. Die Vielzahl der eingebrachten Stellungnahmen und auch die damit verbundene Kritik am Gesetzestext zeigt, dass nur wenige – großteils ohnehin unstrittige Punkte – nunmehr gesetzlich verankert wurden, wichtige Detailregelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit und der „Angemessenheit“ von pauschalem Kostenersatz aber wieder ausgeblieben sind.
Begriffsdefinition und Erfordernis einer -Vereinbarung
Die diesbezüglichen Regelungen wurden im ...