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Grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräftegestellung
Diese im Rahmen des „Express-Antwort-Service“ (EAS) ergangene Auskunft des BMF befasst sich ganz allgemein mit der im internationalen Kontext sehr maßgeblichen Frage der Unterscheidung zwischen Aktiv- und Passivleistungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Mitarbeitern (EAS 3375 vom ).
Die Folgen des VwGH-Erkenntnisses vom , 2009/13/0031, bzw des daraufhin ergangenen BMF-Erlasses vom , BMF-010221/0362-VI/8/2014, nämlich der Übergang der Arbeitnehmereigenschaft auf denjenigen, der die Arbeitnehmervergütungen wirtschaftlich trägt und – in weiterer Folge – die (Nicht-)Anwendung der 183-Tage-Regelung des Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen (siehe Vrignaud, Änderung bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen, PV-Info 7/2014, Seite 7 ff), treten grundsätzlich nur im Falle von „echten“ Arbeitskräfteüberlassungen ein, welche wiederum nur dann vorliegen, wenn es sich auf Ebene der beteiligten Gesellschaften nicht um Aktiv-, sondern vielmehr um reine Passivleistungen handelt. Die Klärung dieser Vorfrage ist daher von wesentlicher Bedeutung für die steuerlichen Folgen.
Dazu hielt das BMF in der vorliegenden EAS-Auskunft fest, dass es ei...