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Besteuerungsrecht für Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern eines wissenschaftlichen Beirats eines gemeinnützigen Vereins
In einer EAS-Auskunft des BMF wurde die Frage erörtert, inwieweit Österreich für Einkünfte (außerhalb eines Dienstverhältnisses) von in Deutschland sowie der Schweiz ansässigen beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern eines wissenschaftlichen Beirats eines gemeinnützigen österreichischen Vereins das Besteuerungsrecht zukommt. Interessant dabei sind die Ausführungen, unter welchen Voraussetzungen die Einkünfte von der Zuteilungsregel des Art 16 OECD-Musterabkommen umfasst sind (EAS 3377 vom ).
Ebene des nationalen Steuerrechts
In einem ersten Schritt wurde der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) ermittelt. Demnach sind die Einkünfte der Mitglieder des Beirats als Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (§ 98 Abs 1 Z 2 EStG). Mangels Vorliegens einer selbständigen Tätigkeit „als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen“ ist jedoch die Steuer nicht als Abzugsteuer zu erheben (§ 99 Abs 1 Z 1 EStG).
DBA-Ebene
Im Anwendungsbereich der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz ...